BNatSchG-Novelle
im Gesetzgebungsverfahren
Im
Juni haben Bundestag und Bundesrat mit den
Beratungen über einen Entwurf der Bundesregierung
zur Neufassung des BNatSchG begonnen. Es handelt
sich um ein relativ umfangreiches Änderungsgesetz,
das von den Grundsätzen des Naturschutzes über die
Landschaftsplanung und die Eingriffsregelung bis hin
zu den Schutzgebietstypen und der
Verbandsbeteiligung fast alle wesentlichen
Regelungsbereiche berührt. Besondere Aufmerksamkeit
haben die neuen Vorgaben für eine gute fachliche
Praxis in der Landwirtschaft in § 5 gefunden. Aber
auch die generellen Vorgaben für ein
Biotopverbundsystem, die generelle Pflicht zur
Aufstellung gemeindlicher Landschaftspläne und die
Einführung der Verbandsklage stellen aus der Sicht
des BMU ehrgeizige Reformprojekte dar und haben
Kritik aus den CDU/CSU-regierten Bundesländern
hervorgerufen. Daher ist auch die
verfassungsrechtliche Frage von Bedeutung, ob das
Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder -
wie die Bundesregierung meint - ein Einspruchsgesetz
darstellt. Auf seiner Homepage - www.bmu.de
- hat das BMU sowohl eine ausführliche Übersicht
über die wichtigsten Änderungen als auch eine
Download-Datei im PDF-Format bereit gestellt. Der
Bundesrat wird am 13. Juli 2001 erstmals zu dem
Entwurf Stellung nehmen. Die Regierungsfraktionen im
Bundestag streben eine zügige Verabschiedung in der
zweiten Jahreshälfte 2001 an.
Für
Mitglieder des VUR bietet der Forums-Bereich dieser
Homepage eine einfache Möglichkeit, um die Vorzüge
und Schwächen dieses gewichtigen Reformvorhabens zu
diskutieren.
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