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Artikelgesetz zur UVP- und IVU-Umsetzung vor Verabschiedung im Bundestag

Der Umweltausschuss des Bundestages hat in der letzten Märzwoche das umfangreiche "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" abschließend beraten - BT-Drucksachen 14/5204 und 14/4599 -. Mit einer Verabschiedung im Bundestagsplenum ist im April zu rechnen. Danach kommt es auf die Zustimmung des Bundesrates an. Dieser hatte im ersten Beratungsdurchgang in seinen Ausschüssen zahlreiche, z.T. einander widersprechende Änderungsanträge formuliert, über diese dann aber nicht förmlich beschlossen. Inhalt des Artikelgesetzes sind weitreichende Änderungen des UVPG sowie umfangreiche Anpassungen zentraler Materien des Umweltrechts wie Immissionsschutz- und Wasserrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll eines der größeren Umsetzungsdefizite von EG-Recht in Deutschland beseitigen, das sowohl die UVP-Richtlinie von 1985 (teilweise) als auch die UVP-Änderungsrichtlinie aus dem Jahr 1997 und die IVU-Richtlinie betrifft. Auch die UVP-Änderungsrichtlinie entfaltet inzwischen Direktwirkung für alle Vorhaben nach den Anhängen I und II der Richtlinie, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein können. Die Europäische Kommission übt parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren Druck auf die Bundesrepublik aus, indem sie die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der unvollständigen Umsetzung der ursprünglichen UVP-Richtlinie beim EuGH beantragt hat. Dieser hatte bereits im Jahr 1998 eine entsprechende Vertragsverletzung Deutschlands festgestellt. Die Uhr tickt also ...

Nähere Informationen beim BMU - www.bmu.de - unter dem Stichwort "Umweltgesetzbuch/Artikelgesetz". Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann in den Datenbanken des Bundestages - www.bundestag.de -, insb. in der GESTA-Datenbank, verfolgt werden.