Artikelgesetz zur
UVP- und IVU-Umsetzung vor Verabschiedung im
Bundestag
Der Umweltausschuss
des Bundestages hat in der letzten Märzwoche das
umfangreiche "Gesetz zur Umsetzung der
UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz"
abschließend beraten - BT-Drucksachen 14/5204 und
14/4599 -. Mit einer Verabschiedung im
Bundestagsplenum ist im April zu rechnen. Danach
kommt es auf die Zustimmung des Bundesrates an.
Dieser hatte im ersten Beratungsdurchgang in seinen
Ausschüssen zahlreiche, z.T. einander
widersprechende Änderungsanträge formuliert, über
diese dann aber nicht förmlich beschlossen. Inhalt
des Artikelgesetzes sind weitreichende Änderungen
des UVPG sowie umfangreiche Anpassungen zentraler
Materien des Umweltrechts wie Immissionsschutz- und
Wasserrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll eines
der größeren Umsetzungsdefizite von EG-Recht in
Deutschland beseitigen, das sowohl die
UVP-Richtlinie von 1985 (teilweise) als auch die
UVP-Änderungsrichtlinie aus dem Jahr 1997 und die
IVU-Richtlinie betrifft. Auch die
UVP-Änderungsrichtlinie entfaltet inzwischen
Direktwirkung für alle Vorhaben nach den Anhängen
I und II der Richtlinie, die mit erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein können.
Die Europäische Kommission übt parallel zu dem
Gesetzgebungsverfahren Druck auf die Bundesrepublik
aus, indem sie die Festsetzung eines Zwangsgeldes
wegen der unvollständigen Umsetzung der
ursprünglichen UVP-Richtlinie beim EuGH beantragt
hat. Dieser hatte bereits im Jahr 1998 eine
entsprechende Vertragsverletzung Deutschlands
festgestellt. Die Uhr tickt also ...
Nähere
Informationen beim BMU - www.bmu.de
- unter dem Stichwort
"Umweltgesetzbuch/Artikelgesetz". Der
Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann in den
Datenbanken des Bundestages - www.bundestag.de
-, insb. in der GESTA-Datenbank, verfolgt werden.
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