Artikelgesetz zur UVP-
und IVU-Umsetzung im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat
am 5. April das umfangreiche "Gesetz zur
Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der
IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" mit zahlreichen Änderungen der
Regierungsfraktionen verabschiedet Jetzt kommt es
auf die Zustimmung des Bundesrates an. Dieser hatte
im ersten Beratungsdurchgang in seinen Ausschüssen
zahlreiche, z.T. einander widersprechende
Änderungsanträge formuliert, über diese dann aber
nicht förmlich beschlossen. Inhalt des
Artikelgesetzes sind weitreichende Änderungen des
UVPG sowie umfangreiche Anpassungen zentraler
Materien des Umweltrechts wie Immissionsschutz- und
Wasserrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll eines
der größeren Umsetzungsdefizite von EG-Recht in
Deutschland beseitigen, das sowohl die
UVP-Richtlinie von 1985 (teilweise) als auch die
UVP-Änderungsrichtlinie aus dem Jahr 1997 und die
IVU-Richtlinie betrifft. Auch die
UVP-Änderungsrichtlinie entfaltet inzwischen
Direktwirkung für alle Vorhaben nach den Anhängen
I und II der Richtlinie, die mit erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein können.
Die Europäische Kommission übt parallel zu dem
Gesetzgebungsverfahren Druck auf die Bundesrepublik
aus, indem sie die Festsetzung eines Zwangsgeldes
wegen der unvollständigen Umsetzung der
ursprünglichen UVP-Richtlinie beim EuGH beantragt
hat. Dieser hatte bereits im Jahr 1998 eine
entsprechende Vertragsverletzung Deutschlands
festgestellt. Die Uhr tickt also ...
Nähere
Informationen beim BMU - www.bmu.de
- unter dem Stichwort
"Umweltgesetzbuch/Artikelgesetz". Der
Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann in den
Datenbanken des Bundestages - www.bundestag.de
-, insb. in der GESTA-Datenbank, verfolgt werden.
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